Eine Abnahme-/Prüfstelle, die Zulassungen erteilt, machte einen HLKK-Hersteller darauf aufmerksam, dass die Lüfterschaltung in einer seiner luftgekühlten Kälteanlagenmodelle für die maximale Mindesttemperatur des Geräts nicht zugelassen sei und die erforderliche Zulassung nicht erteilt werden könne.